Pensionsaufschub - Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrags

Von der Bundesinnung haben wir folgendes Schreiben zum Thema "Pensionsaufschub" erhalten:

Im Rahmen des SVÄG 2016 (BGBl 29/2017) wurde die Möglichkeit des Pensionsaufschubs geschaffen. Der Pensionsversicherungsbeitrag verringert sich um die Hälfte von 22,8% auf 11,4%. Der DN-Anteil beträgt 5,125%, der DG-Anteil 6,275%. (In der MVB-Besprechung im Hauptverband am 16.5.2017 wird für die Ermittlung des reduzierten Dienstgeber- und Dienstnehmeranteiles eine kommagenaue Abrechnung auf drei Stellen empfohlen).  

 

Aus für aushangpflichtige Gesetze

Ab 1. Juli 2017 entfällt die Aushangpflicht für Arbeitnehmerschutz-Gesetzen. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt!

Lediglich in Arbeitszeitbestimmungen für Lenker muss nach wie vor die Einsichtmöglichkeit für jeden betroffenen Mitarbeiter gewährt bleiben (ob in Papierform oder durch elektronischen Zugang ist egal).