Gewerbe

Allgemeine und besondere Voraussetzungen für die Gewerbeausübung

Das Vorliegen allgemeiner und besonderer Voraussetzungen für die Gewerbeausübung ist Grundbedingung für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung.

Allgemeine Voraussetzungen bei Einzelunternehmern (natürlichen) Personen

  • Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
  • Die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des Gewerbes
  • Fehlen von Ausschlussgründen.

Allgemeine Voraussetzungen bei Gesellschaften (juristischen Personen - OG, KG, GmbH, AG und sonstige juristische Personen)

  • Kein mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnetes oder aufgehobenes Insolvenzverfahren (bei der Versicherungsvermittlung auch Eröffnung des Insolvenzverfahrens);
  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei Personen mit maßgeblichem Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft (jur.Person), wie z.B. Komplementäre oder maßgeblich beteiligte Gesellschafter, Geschäftsführer usw.
  • Bestellung eines geeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführers

Besondere Voraussetzungen bei reglementierten Gewerben

Hier müssen zusätzlich zu den Allgemeinen Voraussetzungen noch besondere Zugangsvoraussetzungen (Befähigungsnachweis bzw rechtskräftiger Bescheid über das Vorliegen der individuellen Befähigung, Zuverlässigkeit) erfüllt werden. Der Befähigungsnachweis ist vom jeweils angemeldeten Gewerbe abhängig und kann durch Meisterprüfungs-, Schulabschluss- oder Dienstzeugnisse erbracht werden. Näheres regeln die diesbezüglichen Zugangsverordnungen.

Zugangsvoraussetzungen

Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau

Zugangsvoraussetzungen Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau - vormals Schlosser - (BGBl. II Nr. 79/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2008)

Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau

Voraussetzungen für Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau - vormals Schmiede - (BGBl. II Nr. 79/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2008)

Metalltechnik für Land- und Baumaschinen

Voraussetzungen für Metalltechnik für Land- und Baumaschinen - vormals Landmaschinentechniker - (BGBl. II Nr. 79/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2008)

Büchsenmacher

Voraussetzungen Büchsenmacher - Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen und nichtmilitärischer Munition (einschließlich der Tätigkeit der Büchsenmacher) (BGBl. II Nr. 79/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 399/2008)

Metalldesigner

Voraussetzungen für Metalldesigner (BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002)

Oberflächentechniker

Voraussetzungen für Oberflächentechnik (BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002)