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Entfall von Meldepflichten (1.7.2017)

Wir weisen darauf hin, dass seit 1.7.2017 bestimmte Meldeverpflichtungen entfallen sind.

Das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz (BGBl. I 2017/126) beinhaltete u.a. folgende bürokratische Erleichterungen:

  • Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle (§ 16 (1) Z. 3 ASchG)
  • Entfall der Meldepflicht bei zulässiger Wochenend- und Feiertagsarbeit bei Bauarbeiten im öffentlichen Interesse und bei Messen (§§ 12 (3) und 17 (7) ARG)
  • Entfall der Meldepflicht für Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsar-beiten am Samstag nach 15 Uhr (§ 10 (2) ARG)
  • Entfall der Antrags- und Bescheidpflicht für Beschäftigung von Schwangeren, die ausschließlich am Wochenende oder an Feiertagen beschäftigt sind (§ 7 (2) Z. 4 MSchG)

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